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Betreuungskosten in der Steuererklärung

 

 

 

 

 

 

 

Berufstätige Eltern können bei der Einkommenssteuer-Erklärung zwei Drittel der entstandenen Betreuungskosten (Kita /Tagesmutter) für ihre Kinder (bis 14 Jahre) ansetzen, maximal jedoch 1500 Euro.  Wenn nahe Verwandte die Betreuung übernehmen, kann auch dies geltend gemacht werden. 

Für eine Betreuung des Kindes im eigenen Haushalt können 20 Prozent der Kinderbetreuungskosten (max. 600 Euro pro Jahr) bei der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.

Detaillierte Infos bekommst du von der Steuerberaterkammer Sachsen (www.sbk-sachsen.de).