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Mutterschaftsgeld

Während der Zeit des Mutterschutzes zahlt deine Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld von bis zu 13,00 € am Tag. Bedingung ist, dass du zu Beginn der Schutzfrist als Mitglied versichert bist und in einem Beschäftigungsverhältnis stehst.

Einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlt dein Arbeitgeber. Er entspricht der Differenz zwischen deinem durchschnittlichen monatlichen Netto-Verdienst und dem Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Bist du selbstständig oder arbeitslos, erkundigst du dich am besten bei deiner Krankenkasse bzw. bei der Agentur für Arbeit/ARGE, welche Leistungen dir zustehen.

Um dieses Geld zu erhalten brauchst du eine Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin. Diese muss vom Arzt oder der Hebamme frühestens eine Woche vor Beginn des Mutterschutzes ausgestellt werden (also 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin). Das Formular füllst du auf der Rückseite aus und reichst es bei deiner Krankenkasse ein. Um das Geld für den Mutterschutz nach der Geburt zu erhalten, musst du die Geburtsurkunde/-bescheinigung „Für die Mutterschaftshilfe“ im Original bei deiner Krankenkasse abgeben.