Elternzeit und -geld
Elternzeit und -geld regelt das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Es gibt eine kostenlose Broschüre vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Viele Hebammen und Arbeitgeber geben diese an die werdenden Mamas.
Solltest du sie nicht erhalten, kannst du dich an folgende Stelle wenden:
Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
Tel: 01805 – 77 80 90 (kostenpflichtige Servicenummer)
e-mail: publikationen@bundesregierung.de
Oder dich unter dem folgenden Links schlau machen:
www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/Familie/leistungen-und-foerderung.html
www.familie.sachsen.de/86.html
Elternzeit
Sowohl die Mutter als auch der Vater haben ein Recht auf Elternzeit, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie gibt dir die Möglichkeit dich voll und ganz um dein Kind zu kümmern und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechtzuerhalten.
Du hast die Möglichkeit dein Kind bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres selbst zu betreuen, also bis zu 3 Jahre zu Hause zu bleiben.
Die Mutterschutzfrist wird immer mit auf die Elternzeit angerechnet. Während der Elternzeit kann dich dein Arbeitgeber nicht kündigen.
Du meldest die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor ihrem Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber an. In der Regel also bis 1 Woche nach der Geburt. Einige Arbeitgeber haben dafür ein spezielles Formular. Mit der Anmeldung legst du deine Elternzeit verbindlich fest. Beantragst du ein Jahr Elternzeit, verzichtest du automatisch auf die anderen beiden Jahre. Du kannst aber auch zwei Jahre einreichen und das dritte Jahr flexibel gestalten.
Wie lange du Elternzeit in Anspruch nimmst, ist unabhängig von der Bezugsdauer des Elterngeldes. Während der Elternzeit besteht auch die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten.
Alle detaillierten Informationen findest du unter dem o.g. Link auf der Homepage des Ministeriums oder in der o.g. Broschüre.
Tipp: Besprich deine Pläne schon vor der Geburt mit deinem Arbeitgeber. So kann er sich darauf einstellen und z.B. für eine geeignete Vertretung sorgen.
Elterngeld
Du hast als Mutter oder Vater Anspruch auf Elterngeld, wenn dein Kind bei dir lebt, du es nach der Geburt selbst betreust und maximal 30 Stunden pro Woche arbeitest. Das Elterngeld wird in den ersten 14 Monaten nach der Geburt des Kindes gezahlt. Jedoch kann ein Elternteil alleine nur max. 12 Monate Elterngeld beantragen. Durch die Partnermonate kann man bis zu 2 weitere Monate Geld beziehen, wenn sich das Einkommen der Eltern in dieser Zeit minimiert. Also wenn Mama und Papa Elternzeit/-geld in Anspruch nehmen. Alleinerziehende können aber auch alleine bis zu 14 Monate Elterngeld beanspruchen.
Elterngeld ist einkommensabhängig. Es werden insgesamt maximal 14 Monatsbeiträge bezahlt. Diese entsprechen 67 % des monatlichen bereinigten Nettoeinkommens (= Brutto abzüglich Lohnsteuer, Sozialabgaben und Werbungskosten). Zur Berechnung werden die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zu Grunde gelegt. Es werden maximal 1800 Euro pro Elternteil bezahlt. Nichterwerbstätige erhalten monatlich mindestens 300 Euro. Sollte bei Geringverdienenden das bereinigte Netto unter 1000 Euro liegen, wird der Prozentsatz schrittweise auf bis zu 100 Prozent erhöht.
Du kannst mit deinem Partner gleichzeitig Elterngeld beziehen. Dann sind es jedoch 2 Monatsbeiträge die pro Kalendermonat gezählt werden. Also würdet ihr z. B. 6 Monate Elterngeld erhalten. Die Zahlung des Geldes kann auch auf 24 Monate verlängert werden. Allerdings ist der Gesamtbetrag dann der gleiche wie bei 12 Monaten. Der monatliche Betrag würde sich also halbieren.
Alle detaillierten Informationen findest du unter dem o.g. Link auf der Homepage des Ministeriums oder in der o.g. Broschüre.
Den Antrag findest du unter:
www.elterngeld.net/sachsen/Elterngeldantrag.pdf
www.familie.sachsen.de/86.html
Den Antrag einreichen und auch abholen kannst du beim:
Sozialamt Dresden
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Telefon: 0351 – 4884861
Servicetelefon für Eltern- und Erziehungsgeld: 0351 – 4881201
Die Ortsämter und Verwaltungsstellen in Cossebaude, Weixdorf und Langebrück nehmen die entsprechenden Antragsformulare auch entgegen.
Verwaltungsstelle Cossebaude
Dresdner Straße 3 OT Cossebaude
01156 Dresden
Telefon: 0351 – 4887931
Ortsamt Weixdorf
Weixdorfer Rathausplatz 2
01108 Weixdorf
Telefon: 0351 – 8883611
Ortsamt Langebrück/Schörnborn
Weißiger Straße 5
01465 Langebrück
Telefon: 035201 – 816-0
Tipp: Der Antrag für das Elterngeld ist sehr umfangreich. Am besten bereitest du ihn schon vor der Geburt soweit wie möglich vor. Jetzt hast du noch Ruhe, Zeit und Nerven dich mit dem Papierkram auseinanderzusetzen. Dann brauchst du wenn das Baby da und die Zeit knapp ist nur noch Lücken, wie Name, Geburtstag etc. zu füllen. Einreichen solltest du den Antrag am besten unmittelbar nach der Geburt, spätestens jedoch 3 Monate nach der Entbindung. Elterngeld wird nämlich nur bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.