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Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen

Eltern können in Sachsen im Anschluss an den Bezug von Bundeselterngeld ein Landeserziehungsgeld erhalten. Es wird einkommensabhängig, auf Antrag, für 9 Monate im Anschluss an das Elterngeld gewährt. So werden Eltern unterstützt, die ihre Kinder langfristig zu Hause betreuen möchten und z.B. drei Jahre Elternzeit nehmen möchten.

Anspruch hat, wer

- seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen hat,
- mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut,
- keine Erwerbstätigkeit ausübt (bzw. max. 30 Stunden Teilzeit arbeitet),
- keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nimmt,
- alle sonstigen Voraussetzungen für das Elterngeld erfüllt.

Einkommensgrenze für ungemindertes Landeserziehungsgeld:

17.100 € bei Verheirateten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften

14.100 € bei Alleinerziehenden

Den Antrag kannst du telefonisch, per E-Mail, oder schriftlich beim Sozialamt anfordern oder auch unter dem folgenden Link herunterladen.

Hier der Link für alle detaillierten Informationen: www.familie.sachsen.de/86.html

Persönliche Beratung und Auskünfte erhältst du beim:

Sozialamt Dresden
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Telefon: 0351 – 4884861

Servicetelefon für Eltern- und Erziehungsgeld: 0351 – 4881201

Die Ortsämter und Verwaltungsstellen in Cossebaude, Weixdorf und Langebrück nehmen die entsprechenden Antragsformulare auch entgegen.

Verwaltungsstelle Cossebaude
Dresdner Straße 3 OT Cossebaude
01156 Dresden
Telefon: 0351 – 4887931 

Ortsamt Weixdorf
Weixdorfer Rathausplatz 2
01108 Weixdorf
Telefon: 0351 – 8883611

Ortsamt Langebrück/Schörnborn
Weißiger Straße 5
01465 Langebrück
Telefon: 035201 – 816-0