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Kindergeld, Kinderfreibetrag & Kinderzuschlag

Kindergeld

Für jedes Kind gibt es bis zum 18. Geburtstag einkommensunabhängig Kindergeld. Es beträgt 184 Euro für das erste bis dritte Kind. Für jedes weitere gibt es 190 Euro. 

Zu beantragen ist das Ganze bei  der Familienkasse Bautzen (s.u.).

Alle weiteren Infos findest du im Merkblatt für Kindergeld unter dem folgenden Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Den Antrag kannst du downloaden unter:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A09-Kindergeld/Publikation/V-Kg1-Antrag.pdf

Tarifcheck24.de - Versicherungen - Leadprogramm

Kinderfreibetrag

Es wird entweder Kindergeld gezahlt oder Kinderfreibetrag gewährt. Das Finanzamt prüft, ob ggf. der Kinderfreibetrag für die Eltern günstiger ist. Wenn das der Fall ist, kann man einen Freibetrag von max. 2160 Euro für Bildung und Betreuung bei der Steuererklärung ansetzen.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag wird Eltern gewährt, die ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, aber nicht den ihres Kindes. Der Zuschlag wird max. 3 Jahre gezahlt und kann bis zu 140 Euro pro Monat und Kind betragen.

Anträge für Kindergeld und -zuschlag reichst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ein. Hier erhälst du auch weitere Informationen.Für Dresden ist die Familienkasse in Bautzen zuständig.

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Neusalzaer Str.2
02625 Bautzen
Telefon: 01801 – 546337 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: 03591 – 661-878
E-Mail: Familienkasse-Bautzen@Arbeitsagentur.de