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Mutterschutz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Mutterschutzgesetz gilt für gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis (auch Heimarbeit) stehen oder  in der Ausbildung sind. Ihr Arbeitsplatz muss in Deutschland sein. Familienstand und Staatsangehörigkeit sind unbedeutend.

Gemäß der  Schutzfristen brauchst du 6 Wochen vor (entscheidend ist der errechnete Geburtstermin) und 8 Wochen nach der Entbindung (entscheidend ist der tatsächliche Geburtstermin) nicht arbeiten. Solltest du dein Kind vor dem errechneten Geburtstermin bekommen, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt also um die fehlende Zeit davor. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sind es 12 Wochen danach.

Der Arbeitgeber soll von der Schwangerschaft unterrichtet werden,  sobald du selbst Gewissheit hast.  Ein Attest des Arztes musst du  auf Verlangen vorgelegen (z.B. Mutterpass).

Mit Beginn der Schwangerschaft bist du bis vier Monate nach der Geburt unkündbar. Du darfst auch während der Elternzeit nicht gekündigt werden.

Schwangere dürfen keine schweren, gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten und keine Nacht- oder Akkordarbeit ausüben. Das Mutterschutzgesetz regelt die Bedingungen die dein Arbeitsplatz und die Arbeitszeiten erfüllen müssen.

Hier noch der Link zum Gesetz:

http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html


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