Haushaltshilfe
Kannst vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen deinen Haushalt nicht weiterführen und dich nicht gerecht um dein Kleines kümmern, dann steht dir unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe zu.
Beantragen kannst du diese bei deiner Krankenkasse.
Voraussetzung ist, dass:
in deinem Haushalt ein Kind lebt (unter 14 Jahre oder behindert)
niemand anderes aus deinem Haushalt deine Aufgaben übernehmen kann
Gesundheitliche Gründe sind u.a.:
Krankenhausbehandlung
Ambulante oder stationäre Kur
Die Krankenkasse wird, wenn alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind, die Kosten für die Haushaltshilfe übernehmen. Das heißt sie stellt dir entweder eine Haushaltshilfe zur Verfügung oder sie erstattet die Kosten, wenn du dir eine Person selbst organisierst, die im Haushalt hilft.
Alles Weitere erfragst du direkt bei deiner Krankenkasse.